Der Dienst des Abtes
Die Leitung eines Benediktinerklosters liegt in der Hand eines Abtes. Nach dem Verständnis der Regel wird er im Blick auf Christus „Herr“ und „Vater“ genannt (RB 63, 13). Der Abt dient der Einheit und Einmütigkeit der klösterlichen Gemeinschaft.
An den Dienst des Abtes stellt Benedikt hohe Ansprüche. Als Kriterien für einen würdigen Kandidaten für das Amt des Abtes nennt er unter anderem:
- Bewährung im Leben (Regula Benedicti = Benediktsregel 64, 2):
Der Abt soll an seinen Taten gemessen werden, „wenn er auch in der Rangordnung der Klostergemeinde der letzte wäre“. - Barmherzigkeit (RB 64):
Der Abt „wisse, dass er mehr helfen als herrschen soll“ und „er suche, mehr geliebt als gefürchtet zu werden“. - Weisheit der Lehre (RB 2):
„Deshalb darf der Abt nur lehren oder bestimmen und befehlen, was der Weisung des Herrn entspricht.“
Fähigkeit zur weisen Unterscheidung
Ein entscheidendes Kriterium ist die Fähigkeit zur weisen Unterscheidung, der discretio, der „Mutter der Tugenden“. Der Abt muss einerseits der Individualität der Mönche, ihren Bedürfnissen gerecht werden (RB 64,19) und ihre Anregungen hören. Andererseits hat er darauf zu achten, dass die Mönche ihre Fähigkeiten auch zum Wohl der Klostergemeinschaft einsetzen.